AGROB Immobilien AG: Hauptversammlung zum Unternehmensvertrag

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der AGROB Immobilien AG am 30. August 2022 soll der Beschluss über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der RFR InvestCo 1 GmbH und der AGROB Immobilien AG gefasst werden. Die RFR InvestCo 1 GmbH verpflichtet sich, den außenstehenden Aktionären der AGROB Immobilien AG eine Ausgleichszahlung in Höhe von … AGROB Immobilien AG: Hauptversammlung zum Unternehmensvertrag weiterlesen